Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Kostenzuschüsse oder eine vollständige Kostenübernahme erfolgen von den Krankenkassen in der Regel dann, wenn für die vorhandenen Symptome eine Diagnose nach ICD 10 gestellt, und somit Krankheitswertigkeit festgestellt wurde. Um den Beruf des Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin ausüben zu können bzw. zu dürfen, bedarf es der Absolvierung einer umfangreichen und gründlichen Ausbildung bei einer gesetzlich anerkannten Ausbildungseinrichtung wie im Psychotherapiegesetz geregelt. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt die Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales Gesundheit und Konsumentenschutz.
An den Kosten für das Angebot „Coaching“ beteiligen sich die Krankenkassen nicht. In der Regel geht es hier um Begleitung, Reflexion und Anleitung bestimmte, oft sehr konkret gefasste Frage- und Problemstellungen, betreffend. Der Klient hat in der Regel sehr genaue Vorstellungen davon, was er verändern und reflektieren möchte. Aufgrund der konkreten Formulierung des Anliegens ist die Arbeitsweise von Beginn an sehr ziel- und lösungsorientiert. Coaching ist keine Krankenbehandlung und erfordert somit auch keine Diagnosestellung. Deshalb ist dieses Angebot auch für schwerwiegende psychische Probleme ungeeignet. Betreffend Frequenz und Dauer ist der Unterschied jener, dass bei Psychotherapieprozessen die Sitzungen – zumindest zu Beginn – öfter, zumeist 1 x wöchentlich durchgeführt werden. Beim Coachingprozess ist die Frequenz niedriger, man setzt die Sitzungen eher seltener an. Dennoch ist – je nach Problemstellung – auch beim Coaching eine längere Dauer sinnvoll, um die Veränderungen im Alltag dauerhaft verankern zu können.