Die folgenden beiden Finanzierungsmöglichkeiten kann ich Ihnen anbieten. Voraussetzung ist eine aufrechte Krankenversicherung:
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer sehr strengen Schweigepflicht. Eine Aufhebung dieser Schweigepflicht ist nur in extremen Ausnahmefällen, und dann nur mit Ihrer Zustimmung und Kenntnis in vom Gesetz genau definierten Fällen möglich. Diese Schweigepflicht dient Ihrem Schutz sowie dem Schutz Ihrer Anliegen. Damit wird für Sie, als Hilfesuchenden auch von gesetzlicher Seite ein Rahmen geschaffen, in dem Sie sich vertrauensvoll öffnen und dabei sicher sein können, dass das Besprochene nicht nach außen dringt. Dies gilt selbstverständlich auch nach Abschluss der Therapie.
Eine ärztliche Untersuchung ist eine Bedingung für die Bezuschussung der Psychotherapiekosten durch die Krankenkasse. Spätestens vor der 2. psychotherapeutischen Behandlung im gleichen Abrechnungszeitraum (Kalendervierteljahr) muss diese Untersuchung durchgeführt werden. Die Bestätigung erfolgt auf den von den Krankenkassen dafür aufgelegten Formularen. Sie erhalten ein Exemplar bei unserem Erstgespräch.
Psychotherapie entwickelt sich als ein Prozess in dessen Verlauf viele Fragen besprochen und Themen bearbeitet werden. In den ersten Sitzungen erfolgt zunächst die Klärung von Anliegen und Auftrag. Im Anschluss daran werden nach und nach Zielvorstellungen entwickelt. Dafür und für den Aufbau des für die Zusammenarbeit notwendigen Vertrauensverhältnisses ist – zumindest zu Beginn – ein möglichst regelmäßiger Kontakt erforderlich. Eine Prognose bzgl. der Dauer der psychotherapeutischen Behandlung ist schwierig abzugeben. Auch hier spielt aber die Auftragsklärung eine entscheidende Rolle.
Psychotherapie gründet sich auf die Tatsache, dass uns im Leben zumindest teil- und zeitweise Wahlmöglichkeiten geboten werden, uns für oder gegen eine bestimmte Sache zu entscheiden. Bedeutsamste Grundvoraussetzung für das Gelingen einer Therapie ist somit Ihr Wunsch und Ihre Bereitschaft, an einer Verbesserung Ihrer persönlichen Lebenssituation zu arbeiten. Als Psychotherapeutin sehe ich mich dabei in der Rolle der Begleiterin, die sie dabei unterstützt, Ihren persönlichen Lösungsweg zu suchen und zu finden.
Bei unserem Erstgesprächstermin erhalten Sie eine Zusammenfassung von formalen Informationen, wie etwa Absagemodalitäten, die Dauer einer Psychotherapieeinheit, Schweigepflicht, Beendigung der Therapie, Vorgangsweisen im Krisenfall, etc., welcher Sie – wenn einverstanden – mit Ihrer Unterschrift zustimmen.
Psychotherapie ist eine lebende Wissenschaft. Immer wieder gibt es neue Erkenntnisse und Forschungsergebnisse in Bezug auf die menschliche Psyche. Menschen reagieren auf unterschiedlichste Reize. Um dieser Diversität gerecht werden zu können und eine Vielfalt von methodischem Werkzeug während des therapeutischen Prozesses einsetzen zu können, bilden sich Psychotherapeuten permanent weiter.
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